„Worauf lasse ich mich da ein?“

Die Entscheidung, einen Therapeuten aufzusuchen, ist selten leicht. Oftmals erfordert es Mut, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – und natürlich kostet es Zeit, Mühe und Geld. Daher müssen viele Faktoren berücksichtigt werden.
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Eine Therapie kann zweifellos kostspielig sein, doch was ist der Preis so weiterzumachen wie bisher? Wie lange möchten oder können wir mit Erfahrungen leben, die uns vielleicht zunehmend ängstlicher, erschöpfter und unglücklicher machen? Dies gilt es abzuwägen.
Wie hoch sind die Kosten?
| Erstgespräch / Anamnese (75 Minuten) | € 150.00 |
| Einzel-Gesprächstherapie (60 Minuten) | € 125.00 |
| EMDR Therapie (60 Minuten) | € 150.00 |
| Paar-/Familientherapie (60 Minuten) | € 180.00 |
| Gruppentherapie (4-6 Teilnehmer / pro Std.) | € 60.00 |
| Andere Leistungen, die Sie benötigen oder anfordern, z. B. Telefongespräche mit Dritten, Kontakte mit Anwälten und anderen juristischen Parteien, Erstellung von Berichten, Zwischenberichten oder Behandlungszusammenfassungen | € 200.00 pro 60 Min oder € 50.00 pro 15 Min |
| Zeugnis vor Gericht (halbtags) | € 1200.00 |
| Zeugnis vor Gericht (ganztägig) | € 2400.00 |
Zahlungsbedingungen
Sitzungen müssen vollständig selbst bezahlt werden – mit der Möglichkeit, später einen Anteil der Kosten von ihrer privaten Versicherung erstattet zu bekommen.
Die Rechnung wird am Tag der Sitzung ausgestellt und muss am selben Tag per Echtzeit-Überweisung bezahlt werden. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe zu zahlen, unabhängig vom Erfolg der Beratung/Therapie und von etwaigen Versicherungsleistungen und/oder Beihilfezahlungen.
Kostenerstattung
Für Sitzungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie gibt es keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung, und die Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist nur teilweise gegeben.
Eine teilweise Erstattung durch eine private Versicherung ist möglich, wenn:
- die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie in Ihrem privaten Krankenversicherungstarif enthalten sind und
- auf der Rechnung eine Diagnose angegeben ist
Wenn beides zutrifft, können Sie nach Einreichung Ihrer Belege bei der privaten Kasse einen Anteil der Kosten erstattet bekommen. Allerdings sind die Erstattungen der privaten Krankenversicherung oder ggf. der Beihilfe in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 begrenzt. Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktikerhonorar sind vom Klienten zu tragen.
Die Kosten für eine Psychotherapie können auch als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings müssen Sie sich vor Beginn der Behandlung ein Formular vom Gesundheitsamt ausstellen lassen.

Dieses Formular können Sie dann dem Finanzamt vorlegen (mit Ihrer Steuererklärung). Wird dieses Formular, das auch eine Diagnose enthalten muss, nicht vor Beginn der Behandlung eingeholt, ist es gut möglich, dass das Finanzamt die außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkennt.
Das sollten Sie bedenken
Um Ihre Kosten erstattet zu bekommen, wollen die Versicherungsgesellschaften in der Regel eine Diagnose nach dem ICD auf der Rechnung sehen. Das kann ein Problem darstellen, wenn

- ein Klient nicht diagnostiziert werden möchte, oder
- die Symptome (noch) keine klare Diagnose erlauben (die Symptome entsprechen nicht den erforderlichen ICD-10 Kriterien), oder
- ein Klient nicht möchte, dass eine Diagnose an eine Versicherungsgesellschaft weitergegeben wird.
Es ist daher ratsam, vor der Buchung eines Termins bei der Versicherung abzuklären, ob die Versicherungsgesellschaft für die Kostenerstattung eine Diagnose verlangt und falls ja, ob dies für Sie eine gute Option ist.
Vorteile für Selbstzahler
Für den Fall, dass Sie die Kosten selbst tragen wollen oder müssen, gibt es zumindest auch ein paar Vorteile:
- keine Weitergabe von persönlichen Daten (z.B. Diagnose oder Behandlungsplan) an Versicherungen und Arbeitgeber
- freie Wahl des Therapeuten
- oft kürzere Wartezeiten für einen Termin
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Den ersten Termin buchen
Für Ihren ersten Termin buchen Sie entweder ein 15-minütiges kostenloses Beratungsgespräch oder ein Erstgespräch. Sie erhalten daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail und bei Buchung eines Erstgesprächs innerhalb des nächsten Werktages auch ein Anmeldeformular, das Sie bitte ausgefüllt zurücksenden.
Während des ersten Termins werden wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen besprechen, Ihre Fragen klären und gemeinsam einen Plan erstellen, der für Sie geeignet ist.
